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Einfach besser am Arbeitsplatz

Digitalisierung, Automatisierung und neue Organisationsprozesse verändern die Anforderungen an Mitarbeitende. Damit diese den Anschluss nicht verpassen und im Erwerbsleben verbleiben können, unterstützt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI seit Januar 2018 Weiterbildungsangebote zur Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz.

Damit ein Betrieb einwandfrei funktionieren kann, benötigen Mitarbeitende diverse Kompetenzen. Bei den arbeitsplatzbezogenen Grundkompetenzen handelt es sich um spezifische Qualifikationen, die eng auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestimmt sind. Dazu zählen Lesen, Schreiben, die mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Alltagsmathematik sowie Grundkenntnisse im Bereich des Umgangs mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Ziel des Förderschwerpunktes ist es, Arbeitnehmenden in Kursen Grundkompetenzen zu vermitteln, die ihnen ermöglichen sollen, mit den sich stetig verändernden Anforderungen der Arbeitswelt Schritt zu halten. Dadurch sind diese beispielsweise in der Lage, Arbeitsrapporte elektronisch auszufüllen, Messungen und Produktcodes zu protokollieren, Berechnungen und Umrechnungen vorzunehmen, Dosierungsanweisungen zu befolgen oder den Computer für einfache Bedienungen zu nutzen.

Hintergrund des Förderschwerpunkts
Mit dem Förderschwerpunkt Grundkompetenzen am Arbeitsplatz hat der Bundesrat eine Massnahme verabschiedet, die im Rahmen der Fachkräfteinitiative entstanden ist. Im Fokus stehen Betriebe, die ihre Mitarbeitenden für künftige Herausforderungen am Arbeitsplatz besser qualifizieren möchten. Die Umsetzung des Förderschwerpunkts erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, ist auf drei Jahre befristet und wird mit Blick auf die Förderperiode 2021-2024 evaluiert werden. Die Massnahme stützt sich auf das Berufsbildungsgesetz und wird aus den vom Parlament mit der BFI-Botschaft 2017-2020 bewilligten Mitteln finanziert. Für die Jahre 2018-2020 stehen 13 Millionen Franken zur Verfügung.

Konzeption des Förderprogramms
Die finanzielle Unterstützung des Bundes beschränkt sich auf Massnahmen zum Erwerb von arbeitsbezogenen Grundkompetenzen. Diese müssen massgeschneidert sein und im Rahmen eines Weiterbildungsangebots von Branchenfonds oder Organisationen der Arbeitswelt geführt oder als unternehmensinterne Weiterbildung angeboten werden. Die Weiterbildungen müssen in einem engen Bezug zum konkreten Arbeitsalltag und seinen Herausforderungen stehen. Das Gelernte soll sofort und sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber gewinnbringend eingesetzt werden können. Die vom Bund unterstützten Massnahmen richten sich an alle in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Förderbedarf im Bereich Grundkompetenzen. Berücksichtigt werden aber insbesondere die Bedürfnisse der älteren Belegschaft. Die Unterstützung des Bundes erfolgt über eine Pauschale von 15 Franken pro Lektion pro teilnehmende Person. Zudem kann bei der Entwicklung einer neuen Bildungsmassnahme unabhängig von deren Dauer ein Pauschalbeitrag von 3000 Franken geltend gemacht werden.

Ausrichtung der Beiträge
Das Subventionsverfahren zur Ausrichtung von Beiträgen ist zweistufig aufgebaut. Der Arbeitgeber reicht vor Beginn der geplanten Bildungsmassnahme ein Gesuch beim SBFI ein. Das SBFI prüft das Formular und entscheidet über die grundsätzliche Unterstützungswürdigkeit der Bildungsmassnahme. Nach Abschluss der Massnahme wird als zweite Stufe des Verfahrens ein Reportingformular eingereicht. Dieses beinhaltet einen Bericht der vorgenommenen Massnahme. Die Auszahlung der Bundesbeiträge an die Betriebe erfolgt nach Abschluss der Bildungsmassnahme.

Programm-Flyer

Informationen und Formulare des SBFI zum Förderschwerpunkt Grundkompetenzen am Arbeitsplatz: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/weiterbildung/foerderschwerpunkt-grundkompetenzen-am-arbeitsplatz.html