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Corona und die Bildungshäuser

Die aktuellen Lockerungen ermöglichen die Wiederaufnahme der touristischen Einrichtungen.

Erwacht nun die Reise- und Ferienlust der Schweizer Bevölkerung? Wie wird sich die Nachfrage aus dem Ausland entwickeln?
… eine Chance für die Bildungshäuser?

Die Wiedereröffnung ist auf jeden Fall mit neuen grossen Herausforderungen verbunden. Für Hotel- und Gastrobetriebe ist wie für alle Unternehmungen und Organisationen die Einhaltung der strengen Vorgaben zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmenden und Kundinnen/Kunden unabdingbar.  Die zuständigen Branchen erarbeiten dafür Schutzkonzepte, die auf den Prinzipien zum Gesundheits- und Arbeitnehmendenschutz basieren, die das BAG und das Staatsekretariat für Wirtschaft SECO festgelegt haben. Die Betriebe müssen dabei die erforderlichen Personenabstände und Hygienemassnahmen planen und umsetzen.
Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Schutzkonzepte sind die Unternehmen selbst, nicht der Staat. Die Aufsicht über die Umsetzung obliegt den Kantonen.

Die Fachverbände Gastrosuisse und HotellerieSuisse bieten branchenspezifische Informationen.
Die Tourismusbranchenverbände haben ein gemeisames Label „Clean & Safe“ lanciert, das das Vertrauen der Gäste ins Reiseland Schweiz stärken soll. > Medienmitteilung Schweiz Tourismus
Bezüglich Durchführung von Bildungsangeboten stellt der Dachverband für Bildung SVEB ein Schutzkonzept zur Verfügung, basierend auf den Grundprinzipien von SBFI und BAG für Präsenzveranstaltungen im Bildungsbereich, aktualisiert am 8.6.2020.

Beschlüsse des Bundesrates vom 27.5.2020, Medienmitteilung
Weblink BAG, Neues Coronavirus: Empfehlungen für Arbeitswelt und Schulen
Weblink SECO, Schutzkonzepte

/ 8.6.2020

Das Haus ist geschlossen. Gäste und Gruppen annullieren ihre Buchungen.
Wie gehen die Bildungshäuser damit um? Wie ist nun die Rechtslage? Wer trägt welche Kosten?

plusbildung hat einen Juristen um die Beurteilung der speziellen Rechtsfragen der Bildungshäuser gebeten. Hier seine Einschätzung.
Fazit: Im Vordergrund sollte eine einvernehmliche Lösung stehen, weil die Bildungshäuser ihre Kunden ja weiterhin als Gäste begrüssen und Veranstalter beherbergen wollen.

plusbildung Geschäftsstelle / 3.4.2020

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3 Comments

  • Der Verband wir gebeten, die Frage zu klären, wer rechtlich die Annullationskosten in dem eingetroffenen Fall trägt, dass der Bund die Schliessung des Bildungshauses verfügt hat?

    • Susanne Gabriel sagt:

      Die Bildungshäuser sind einerseits Bildungsanbieter und andererseits Hotels.
      Der Bund hat die Schliessung der Hotels bisher nicht angeordnet. Wir verweisen deshalb auf die Empfehlungen von HotellerieSuisse. Die publizierten Fragen/Antworten zum Thema Betriebsschliessungen und Annullationen sind hilfreich > https://www.hotelleriesuisse.ch/de/pub/services/coronavirus.htm
      Grundsätzlich gelten die üblichen Stornobedingungen bzw. AGB-Regelungen des Hotelbetriebes bspw. Seminarpauschalen.
      Allerdings dürfen nun behördlich angeordnet gar keine Veranstaltungen mehr stattfinden. Das ändert die Situation für Kurse verbunden mit dem Aufenthalt im Bildungshaus. In diesem Fall sind nach Einschätzung* von HotellerieSuisse beide Seiten von ihrer Leistungspflicht befreit.
      Bezüglich Absage von Bildungsveranstaltungen verweisen wir auf die Empfehlungen des SVEB: Bei einem Weiterbildungsvertrag liegt ein zweiseitiges Vertragsverhältnis vor. Es beruht auf Leistung und Gegenleistung. Hat der Kunde die Kurskosten bereits bezahlt, kann aber die Leistung des Kursanbieters nicht oder nicht vollständig in Anspruch nehmen – aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat – hat er Anspruch auf Rückerstattung oder pro rata Rückerstattung des bezahlten Betrags. … > https://alice.ch/de/informiert-bleiben/newsroom/detail/aktualisiert-faq-corona-krise-und-weiterbildung/.
      *Da die aktuelle Situation absolut neu ist und alle unerwartet trifft, gibt es offenbar auch bei der Interpretation der rechtlichen Lage teilweise Spielraum und entsprechend sind noch nicht für alle Fälle klare Richtlinien verfügbar. Wir verfolgen die Entwicklung mit dem Ziel, die plusbildung Mitglieder und Bildungshäuser bestmöglich unterstützen zu können. Und wer bereits über mehr Informationen oder Erfahrungen verfügt, ist herzlich eingeladen, sie mit uns zu teilen.

  • Corina sagt:

    Ich habe sehr positive Erfahrungen gemacht. Bei mehreren Weiterbildungen (die ich bereits bezahlt hatte), wurde mir eine volle Rückerstattung oder eine spätere Kursteilnahme angeboten. Das find ich vorbildlich!

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